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   OLG Dresden, 01.12.2005 - 9 U 1008/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16444
OLG Dresden, 01.12.2005 - 9 U 1008/04 (https://dejure.org/2005,16444)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.12.2005 - 9 U 1008/04 (https://dejure.org/2005,16444)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 9 U 1008/04 (https://dejure.org/2005,16444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftungsausschluss beim Kauf eines Neubaus ohne Notarbelehrung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsausschluss beim Kauf neu errichteter Immobilien ohne Notarbelehrung wirksam? (IMR 2007, 1138)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Architekt Nachbesserung verlangen, wenn der Mangel ein fehlendes Bauteil ist? (IBR 2007, 1350)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 543
  • BauR 2008, 369
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86

    Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2005 - 9 U 1008/04
    Ohne Bedeutung ist, dass die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnen (BGH, NJW 1987, 2373; BGHZ 101, 350).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein in einem Individualvertrag enthaltener formelhafter ganzer oder teilweiser Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser gemäß § 242 BGB dann unwirksam, wenn die einschneidenden Rechtsfolgen einer solchen Freizeichnung nicht vorher zwischen den Vertragsparteien eingehend erörtert werden und der Erwerber darüber nicht nachhaltig belehrt wird (BGHZ 101, 350).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2005 - 9 U 1008/04
    Unter den Verbraucherbegriff fallen auch natürliche Personen, die sich zu einer GbR zusammengeschlossen haben (BGHZ 149, 80).

    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGHZ 149, 80).

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2005 - 9 U 1008/04
    Wenn sich ein Mangel in der Architektenplanung im Bauwerk verwirklicht hat und damit eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht kommt, kann der Besteller die Gewährleistungsansprüche gemäß § 634, 635 BGB a. F. geltend machen (BGH, NJW 2000, 133).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2000 - 9 U 83/99

    Anwaltsvertrag: Unwirksamkeit einer Stundensatzvereinbarung in einer

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2005 - 9 U 1008/04
    Im Rahmen einer richtlinienkonformen Auslegung des Gesetzes über die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen die Regelungen bereits auf Verträge angewandt werden, die seit dem 01.01.1995 abgeschlossen wurden (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2000, 1367; Palandt/Heinrichs a. a. O. Rdn. 4).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2005 - 9 U 1008/04
    Ohne Bedeutung ist, dass die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnen (BGH, NJW 1987, 2373; BGHZ 101, 350).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2005 - 9 U 1008/04
    Insoweit kann durch Teilurteil entschieden werden, selbst wenn die Gefahr widerstreitender Erkenntnisse besteht (BGH NJW-RR 2003, 1002).
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